Steuerdeklaration

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuern zahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Amschel Meyer Rothschild, Begründer der Rothschild-Bankendynastie

Die Erstellung von Steuererklärungen ist dabei für uns viel mehr als nur „Formulare ausfüllen“. Wir erfassen Ihren gesamten Lebenssachverhalt und betrachten dabei auch Bereiche, die für Sie auf den ersten Blick keine steuerliche Relevanz zu haben scheinen. Wir spannen buchstäblich den schützenden Schirm über Ihre steuerlichen Angelegenheiten. Kreativ, individuell und umfassend.

Als mehrfach ausgezeichnete Steuer-Profis unterstützen wir Unternehmer und Privatleute unter Einbeziehung aller Gestaltungsspielräume bei der Erfüllung sämtlicher steuerlicher und handelsrechtlicher Pflichten wie bei Erklärungs-, Aufzeichnungs- und Einbehaltungspflichten. Unser erfahrenes Team übernimmt für Sie vollständige Bereiche wie die Erstellung der Lohn- und Finanzbuchhaltung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen.

  • Erstellung des handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Jahresabschlusses bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Bilanz- und ggf. Lagebericht (einschl. evtl. erforderlicher Sonder- und Ergänzungsbilanzen), Eröffnungs-, Schluss-, Auseinandersetzungs- und Liquidationsbilanzen
  • Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen 
  • Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen für Freiberufler, Einzelunternehmer, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereine
  • Erstellung der privaten Einkommenssteuererklärung (Arbeitnehmer, Freiberufler, Vermieter, Selbständiger, Unternehmer)
  • Fertigung sämtlicher Steuererklärungen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer etc.)
  • Steueranmeldungen
  • Anträge im Steuerfestsetzungs- und -erhebungsverfahren (z.B. Stundung, Erlass etc.)
  • die Einrichtung und Erstellung der Finanz-, Lohn- und Gehaltsbuchführung
  • das Erstellen eines Vermögens- oder Finanzstatus sowie Liquiditätsplanungen
  • die Vertretung vor dem Finanzamt und den Finanzgerichten im Rechtsbehelfs- und Klage- bzw. Revisionsverfahren
  • die Begleitung von Betriebsprüfungen
  • die Prüfung von Steuerbescheiden und sonstigen steuerlichen Verwaltungsakten

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