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von Ute Hermanns

Geplante Anhebung Kindergeld, Kinderfreibetrag und Grundfreibetrag

Dieser Entwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) soll die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags für 2015 und 2016 entsprechend der Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts sicherstellen.
Danach ist geplant, den Grundfreibetrag auf 8.472 € für 2015 und auf 8.652 € für 2016 anzuheben. Der Kinderfreibetrag soll auf 2.256 € für 2015 und 2.304 für 2016 ansteigen.
Soweit sich der Kinderfreibetrag nicht auswirkt, soll entsprechend das Kindergeld angehoben werden. Der Kinderzuschlag soll um 20 € auf 160 € monatlich ab dem 01.07.2016 angehoben werden.

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von Ute Hermanns

Erbschaft-/Schenkungsteuer

Im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014 (Aktenzeichen 1 BvL 21/12), dass § 13a und § 13b ErbStG, jeweils in Verbindung mit § 19 Abs. 1 ErbStG, mit Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz unvereinbar sind, wurde der Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum 30.06.2016 eine Neuregelung zu treffen. Das bisherige Recht soll solange weiter anzuwenden sein.
Im Hinblick auf diese Verpflichtung zur gesetzlichen Neuregelung hat das Bundesministerium der Finanzen mit gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden vom 12.03.2015 verfügt, dass sämtliche Festsetzungen nach dem 31.12.2008 entstandener Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AO in vollem Umfang vorläufig durchzuführen sind.

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von Ute Hermanns

Ebay-Verkäufe

Das Finanzgericht Köln hat mit dem jetzt veröffentlichten Urteil vom 27.08.2014 (Aktenzeichen 7 K 3561/10) entschieden, dass eine Hausfrau, die Schmuckstücke und andere Gegenstände über das Internet bzw. über Zeitungsanzeigen im allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr zum Verkauf anbietet, unternehmerisch und gewerblich tätig wird.
Die Entscheidung beruht auf den Feststellungen, dass über einen langen Zeitraum und eine Anzahl von mindestens 56 Verkaufsanzeigen der Klägerin die Nachhaltigkeit ihrer Tätigkeit belegt wurde.

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von Ute Hermanns

Immer mehr Rentner steuerpflichtig

Der Grund für die steigende Relevanz der Steuer bei Rentnern ist die seit 2005 eingeführte nachgelagerte Besteuerung, die den steuerpflichtigen Anteil der Rente seit dem jährlich um 2 % erhöht.
Rentner, die 2005 oder früher in Rente gingen, können noch 1.500 € monatlich steuerfrei vereinnahmen. 2014 sind es nur noch 1.218 € (Basis lediger Rentner), 2015 sogar nur noch 1.191 €.

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von Ute Hermanns

Mindestlohn - Urlaubsgeld und Sonderzahlungen

Ein Arbeitgeber darf ein zusätzliches Urlaubsgeld und eine jährliche Sonderzahlung nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen. Eine Änderungskündigung, mit der eine derartige Anrechnung erreicht werden sollte, ist unwirksam. So hat jetzt das Amtsgericht Berlin mit Datum vom 04.03.2015 (Aktenzeichen 54 Ca 14420/14 - nicht rkr.) entschieden.

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von Ute Hermanns

Vorlagebeschluss zum Werbungskostenabzug Ausbildungs-/Studienkosten

Die momentane Rechtslage ist für Auszubildende und Studenten ungerecht:
Zwar dienen die entstandenen Aufwendungen auch bei einer Erstausbildung  der „Erwerbung, Sicherung und dem Erhalt der Einnahmen“, wie sie die Definition des Werbungskostenbegriffs in § 9 Einkommensteuergesetz fordert, aber der Gesetzgeber verbietet den Abzug als solche und ermöglicht bislang nur einen Sonderausgabenabzug von maximal 6.000 € p.a. Dieser läuft jedoch regelmäßig ins Leere, da Auszubildende und Studenten meist über keine oder nur so geringe Einkünfte verfügen, dass sich der Sonderausgabenabzug nicht auswirkt.

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