Bundesverfassungsgericht entscheidet zur Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuergesetz erneut verfassungswidrig

Das Urteil des ersten Senats des Bundesverfassungsgericht ist letztlich eine denkbar schlechte Beurteilung für den Gesetzgeber:
Bereits zum dritten Mal nach 1995 und 2006 haben die Richter in Karlsruhe das Erbschaftsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt, was zur Folge hat, dass wir seit über 20 Jahren über kein verfassungskonformes Erbschaftsteuerrecht verfügen.

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