Dichtheitsprüfung Abwasserleitung

Dichtheitsprüfungen privater Abwasserleitungen stellen steuerermäßigende Handwerkerleistung dar

Mit Urteil vom 6.11.2014 (Aktenzeichen VI R 1/13) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Erhebung des unter Umständen noch mangelfreien Istzustandes, beispielsweise die Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Anlage durch einen Handwerker, ebenso Handwerkerleistung i.S. des § 35a Abs. 3 EStG sein kann wie die Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens oder vorbeugende Maßnahmen zur Schadensabwehr.

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