Einnahmen für Aufnahme Pflegekinder im eigenen Haushalt steuerfrei!

Steuergeschenk für freiberufliche Erzieher!

Die zweite Stufe der Steuerentlastung freiberuflicher Erzieher durch den Bundesfinanzhof!

In einer bahnbrechenden Entscheidung hat der Bundesfinanzhof (BFH) in seiner heute veröffentlichten Entscheidung vom 05.11.2014 (Aktenzeichen VIII R 29/11) entschieden, dass Einnahmen für die Pflege von Kindern im eigenen Haushalt steuerfrei gem. § 3 Nr. 11 EStG sind, wenn die Zahlungen zumindest mittelbar aus öffentlichen Mitteln stammen.

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