Geplante Anhebung Kindergeld, Kinderfreibetrag und Grundfreibetrag

BMF hat Referententwurf vorgelegt

Dieser Entwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) soll die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags für 2015 und 2016 entsprechend der Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts sicherstellen.
Danach ist geplant, den Grundfreibetrag auf 8.472 € für 2015 und auf 8.652 € für 2016 anzuheben. Der Kinderfreibetrag soll auf 2.256 € für 2015 und 2.304 für 2016 ansteigen.
Soweit sich der Kinderfreibetrag nicht auswirkt, soll entsprechend das Kindergeld angehoben werden. Der Kinderzuschlag soll um 20 € auf 160 € monatlich ab dem 01.07.2016 angehoben werden.

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