Gewährt die Umbuchung eines Reiseflugs den Anspruch auf Ausgleichsanspruch?

BGH entscheidet zur Beförderungsverweigerung einer Fluggesellschaft durch Umbuchung

Eine Frau verklagte eine Fluggesellschaft auf Ausgleichszahlung wegen Beförderung nach Art. 7 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nummer 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.02.2004), weil ein für den 28.10.2011 um 9:00 Uhr vorgesehener Flug am 14.10.2011 auf einen anderen Flug umgebucht worden war, der erst um 15:30 Uhr startete. Die Kläger sahen darin eine Nichtbeförderung auf den ursprünglich gebuchten Flug und verlangten deshalb eine Ausgleichszahlung nach der oben genannten Verordnung.

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