Mindestlohngesetz

Wichtige Grundzüge - Aufzeichnungspflicht - Ausnahmen

Vorweg: Es handelt sich um ein sehr beweg(gend)tes Thema. Zum Einen wird ständig nachgebessert, zum Anderen tauchen im Alltag täglich neue Regelungslücken auf, für die ebenfalls noch Lösungen geschaffen werden müssen.
Dem vom Bundestag am 03.07.2014 verabschiedeten Gesetz hat der Bundesrat am 11.07.2014 zugestimmt, so dass es am 16.08.2014 in Kraft treten konnte und der Mindestlohn von 8,50 € ab 01.01.2015 zu gewähren ist.

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