Neue Bagatellgrenze bei Abfärbetheorie

Keine Abfärbung gewerblicher Einkünfte unter 3 % der Gesamtnettoumsätze und 24.500 €

Mit jetzt veröffentlichtem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27.08.2014 (Aktenzeichen VIII R 6/12) hat er die bislang bestehende Grenze von 1,25 %, die auf die Entscheidung vom 11.8.1999 (XI R 2/98, BStBl 2000 II S. 229) zurückgeht, faktisch angehoben.
In seiner damaligen Entscheidung hatte der BFH nur über den vorgelegten Sachverhalt zu entscheiden. Da lagen gewerbliche Einkünfte im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit von nur 1,25 % vor. Der BFH kam damals zu dem Schluss, dass dies zu gering sei, um die gesamte selbständige Tätigkeit in gewerbliche Einkünfte umzuqualifizieren. Daran orientierten sich bislang alle Abgrenzungen.

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