Neue "Düsseldorfer Tabelle" ab 1. Januar 2016

Neufassung der "Düsseldorfer Tabelle" vom Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht

Die "Düsseldorfer Tabelle" dient als Richtlinie zur Bemessung des angemessenen Kindesunterhalts im Sinne des § 1610 BGB. Die Bedarfssätze unterhaltsberechtigte Kinder wurde zuletzt zum 1. August 2015 geändert. Der Unterhalt nach der ersten Einkommensgruppe der "Düsseldorfer Tabelle" entspricht dem in der Mindestunterhaltsverordnung festgesetzten Mindestunterhalt. Die Unterhaltssätze der höheren Einkommensgruppen bauen hierauf auf.

Hier der Link zur aktuellen Tabelle des OLG Düsseldorf:

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/

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