Rechtsprechungsänderung zu Schönheitsreparaturen

Renovierungs- und Quotenklauseln unwirksam

Am 18. März 2015 hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) in drei Entscheidungen mit der Wirksamkeit formularmäßiger Renovierungs- und Abgeltungsklauseln beschäftigt. Seine bisherige Rechtsprechung hierzu hat er aufgegeben. Zusammenfassend lässt sich festhalten:
Formularmäßige Quoten-/Abgeltungsklauseln sowie formularmäßige Übertragungen der Schönheitsreparaturen auf den Mieter bei einer unrenoviert übergebenen Wohnung sind unwirksam (BGH-Urteile vom 18.3.2015 – VIII seit R 185/14; VIII ZR 242/13; VIII ZR 21/13).

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