Steuerbefreiung podologischer Behandlungen

Podologische Behandlungen steuerfrei auch ohne ärztliche Verordnung - eine vorläufige Gestaltungsempfehlung

Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 05.02.2015 (Aktenzeichen 4 K 75/12) entschieden, dass podologische Behandlungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG steuerfrei sind, wenn sie der Behandlung einer Erkrankung am Fuß des Patienten dienen. Erfolgen die Behandlungen bei Patienten mit anderweitigen Erkrankungen zum Zweck der Vorbeugung von Gesundheitsstörungen, so sind sie nur bei unmittelbarem Krankheitsbezug steuerfrei.

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