Zahnaufhellung (Bleaching) umsatzsteuerfrei

Maßnahmen zur Beseitigung von Gesundheitsstörungen umsatzsteuerfrei

Die Pressestelle des Finanzgerichts Schleswig-Holstein veröffentlichte heute das nicht rechtskräftige Urteil vom 09.10.2014 (4 K 179/10), in der es entschied, dass eine von einem Zahnarzt durchgeführte Zahnaufhellung - sogen. Bleaching - umsatzsteuerfrei ist, soweit sie dazu dient, einen aufgrund einer Vorerkrankung  und -behandlung nachgedunkelten Zahn aufzuhellen.

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