Neues zur Erbschaftsteuer

Bundesverfassungsgericht entscheidet voraussichtlich noch in diesem Jahr

Der BFH hatte das Erbschaftssteuergesetz dem Bundesverfassungsgericht 2012 zur Prüfung vorgelegt. Das Gericht in München hält die 2009 in Kraft getretenen Regelungen für verfassungswidrig. Betriebsvermögen könne in der Regel steuerfrei vererbt und verschenkt werden, begründeten die höchsten Steuerrichter damals ihre Entscheidung. Das sei eine verfassungswidrige Überprivilegierung zum Nachteil der übrigen "Steuerpflichtigen, die die Begünstigungen nicht beanspruchen könnten".
Man wisse, dass viele Betriebe auf eine Entscheidung warteten, hieß es am Mittwoch. Ob und wann das Gericht über die Vorlage mündlich verhandelt, teilte es jedoch nicht mit. Das Verfahren solle aber noch 2014 abgeschlossen werden, teilte das Gericht in Karlsruhe mit.

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