Anhängiges Verfahren zur 1%-Regelung bei Gebrauchtwagen

Seit dem 18.03.2016 ist vor dem BFH die Rechtsfrage anhängig, ob in Fällen, in denen der Steuerpflichtige einen Gebrauchtwagen nutzt, der typischerweise bei der Anschaffung schon deutlich unter dem Listenpreis erworben wurde und somit stark reduzierte Absetzungen für Abnutzung vorliegen und deutlich geringere Gesamtkosten für diesen Pkw anfallen, eine verfassungskonforme Auslegung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG in der seit der Neuregelung durch das Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen vom 28.4.2006 ab dem Veranlagungszeitraum 2006 geltenden Fassung nötig und möglich ist, aufgrund derer eine Beschränkung der Nutzungsentnahme auf die tatsächlich angefallenen Kosten im Veranlagungszeitraum zu erfolgen hat, weil die Typisierung durch die 1 %-Regelung zu zwingend falschen Ergebnissen führt (Realisierung nicht erzielter Gewinne).

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