Aufwendungen für die Betreuung eines Haustiers

Betreuunungskosten für ein Haustier als haushaltsnahe Dienstleistung abzugsfähig

Mit Urteil vom 04.02.2015 (Aktenzeichen 15 K 1779/14 E) hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden, dass die Versorgung von Haustieren einen engen Bezug zur Hauswirtschaft des Halters hat und deshalb von der Steuerbegünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen erfasst wird.
Der Begriff "haushaltsnahe Dienstleistung" ist gesetzlich nicht näher bestimmt.
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gehören hierzu jedoch hauswirtschaftliche Verrichtungen, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder durch entsprechend Beschäftigte erledigt werden und in regelmäßigen Abständen anfallen.
Dadurch zählen auch Leistungen, die der Steuerpflichtige für die Versorgung und Betreuung des in seinen Haushalt aufgenommenen Haustiers erbringt, zu diesen Aufwendungen. Haustiere, die in der Wohnung des Halters leben, sind dessen Haushalt zuzurechnen.
Dieses Thema sollte weiter beachtet werden, da das Finanzgericht die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen hat und diese Entscheidung daher möglicherweise noch geändert werden kann, obwohl dies dem Sinn und Zweck der Vorschrift u.E. widersprechen würde.

Zurück