Beitragssatz der Rentenversicherung eingefroren

Trotz prall gefüllter Rentenkassen bleibt der Beitragssatz zur Rentenversicherung bei 18,9 %

Der Beitragssatz der Rentenversicherung hätte nach bisheriger Gesetzeslage wegen der hohen Rücklagen auf 18,3 % sinken müssen. Bereits zu Jahresbeginn wurde der Beitragssatz aber beibehalten.
Der Bundestag beschloss am 20.02.2014 mit der Mehrheit der großen Koalition und der Linken, auf eine Senkung zu verzichten und den Beitragssatz rückwirkend zum 1.1.2014 auf dem bisherigen Niveau einzufrieren. Mit den daraus resultierenden Mehreinnahmen von rund 7,5 Milliarden EUR sollen neue Leistungen finanziert werden wie die verbesserte Mütterrente und die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren.
Besonders zu beachten ist dabei, dass nur einen Tag später der Bundestag die Erhöhung der Abgeordnetendiäten bis Januar 2015 um 830 auf 9082 Euro beschlossen hat.
 
 

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