Deutsche Bank: Sittenwidrige pauschale Kontoüberziehungsgebühr

Mindestbetrag von 6,90 € für geduldete Kontoüberziehung unzulässig

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 04.12.2014 (Aktenzeichen 1 U 170/13) entschieden, dass Kunden, die ihr Konto nur kurzfristig überziehen, durch die von der Deutschen Bank erhobene Pauschale unverhältnismäßig belastet werden.
Dieser erhobene Mindestbetrag trifft vor allem Kunden, die ihr Konto nur geringfügig überziehen. 
Beispiel:
Der eingeräumte Dispo wird 5 Tage lang um 10 € überzogen. Der aktuelle Überziehungszinssatz beträgt 15,70 Prozent. Durch den Mindestbetrag von 6,90 € kassiert die Bank einen Zinssatz von knapp 5.000 Prozent.
Dieser Zinssatz sei nach Auffassung des Gerichts sittenwidrig überhöht und lasse sich unter keinen Umständen rechtfertigen.
Im Übrigen weiche der geforderte Mindestbetrag nach Auffassung des Gerichts vom gesetzlichen Leitbild ab, nach dem das Entgelt für einen Kredit grundsätzlich von der Laufzeit abhängt.
Die Deutsche Bank hat gegen dieses Urteil Revision eingelegt.

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