Eigentumsverschaffungsanspruch nicht steuerfrei

Erbschaftsteuer und Familienheim

Der von Todes wegen erfolgte Erwerb eines durch eine Auflassungsvormerkung gesicherten Anspruchs auf Verschaffung des Eigentums an einem Familienheim durch den übernehmenden Ehegatten ist nicht von der Erbschaftsteuer befreit und wird nach § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 9 Abs. 1 BewG mit dem gemeinen Wert bewertet (BFH vom 29.11.2017 - II R 14/16).

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