Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Wohnungsleerstand

Kann ein Steuerpflichtiger eine in seinem Eigentum stehende Wohnung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen dauerhaft nicht in einen betriebsbereiten Zustand versetzen und vermieten, kann vom Fehlen der Einkünfteerzielungsabsicht ausgegangen werden (BFH-Urteil vom 31.01.2017 - IX R 17/16). Im Streitfall stand eine Eigentumswohnung wegen Sanierungsbedürftigkeit des Gebäudes seit 1993 leer. Vermietungsbemühungen des Maklers und der Hausverwaltung scheiterten wegen des schlechten Gesamtzustands der Anlage.

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