Erweiterung des Katalogs haushaltsnaher Dienstleistungen

Aufgrund diverser BFH-Entscheidungen hat das Bundesministerium der Finanzen das Schreiben aus 2014 hinsichtlich der Anerkennung haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen erweitert:
- Da der Begriff "Haushalt" nach dessen Auffassung nunmehr auch das angrenzende Grundstück umfasst, können auch Lohnkosten z.B. für den Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen vor dem eigenen Grundstück geltend gemacht werden.
- Auch Hausanschlusskosten an die Ver- und Entsorgungsnetze können begünstigt sein.
- Gleiches gilt für die Prüfung der ordnungsgemäßen Funktionen vor Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens wie z.B. Dichtigkeitsprüfungen von Abwasserleitungen, Kontrollmaßnahmen des TÜV bei Fahrstühlen oder die Kontrolle von Blitzschutzanlagen.
- Ferner ein mit einer Betreuungspauschale abgegoltenes Notrufsystem, das innerhalb der eigenen Wohnung Hilfeleistung "rund um die Uhr" sicherstellt.
- Auch die Betreuung, die Fütterung und das Ausführen des Haustiers wird in Zukunft steuerlich abzugsfähig sein.

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