Fahrten des Arztes zur Praxis

Lediglich Fahrten Wohnung-Betrieb auch bei Hausbesuchen

Fahrten zwischen Wohnung und Praxis sind wie bei Arbeitnehmern nur mit der Kilimeterpauschale des § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG anzusetzen, auch wenn auf diesen Wegen Hausbesuche durchgeführt werden.
So hat das Finanzgericht München mit jetzt veröffentlichtem Urteil vom 06.06.2014 (8 K 3322/13) rechtskräftig entschieden und bezieht sich in seiner Begründung auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der in gleich gelagerten Fällen lediglich die für einen eventuell erforderlichen Mehrweg die tatsächlichen Aufwendungen als Betriebsausgaben angesetzt werden können.
Die anlässlich dieser Fahrten durchgeführten Hausbesuche ändern den Charakter der Fahrt nicht.

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