3-türiger Neuwagen statt gewünschtem 5-Türer

Der 17. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hat kürzlich entschieden (Az.: 17 U 66/15), dass, wenn ein Bestellformular über ein neues Fahrzeug ein Chiffrierkürzel enthält, dass der Käufer nicht kennt, und infolgedessen ein 3-Türer ausgeliefert wird, obwohl der Käufer einen 5-Türer kaufen wollte, kommt unter bestimmten Umständen ein Kaufvertrag über ein fünftüriges Fahrzeug zu Stande.

Ist somit ein wirksamer Kaufvertrag über ein fünftüriges Fahrzeug zu Stande gekommen, ist der Verkäufer wegen des Rücktritts des Käufers vom Kaufvertrag verpflichtet, den Kaufpreis zurückzuzahlen und das Fahrzeug zurückzunehmen.

Zurück