Immer mehr Rentner steuerpflichtig

Steuerpflicht für 2014 ab 1.218 € Rente

Der Grund für die steigende Relevanz der Steuer bei Rentnern ist die seit 2005 eingeführte nachgelagerte Besteuerung, die den steuerpflichtigen Anteil der Rente seit dem jährlich um 2 % erhöht.
Rentner, die 2005 oder früher in Rente gingen, können noch 1.500 € monatlich steuerfrei vereinnahmen. 2014 sind es nur noch 1.218 € (Basis lediger Rentner), 2015 sogar nur noch 1.191 €.
Kommen noch weitere Einkünfte wie z.B. Vermietung und Verpachtung oder Einnahmen aus privaten Verträgen hinzu, besteht auch unterhalb dieser Grenzen bereits Steuerpflicht.
Wichtig ist dann:
Bewahren Sie alle Belege auf! Wegwerfen können Sie diese immer noch, aber meist nicht mehr rückwirkend beschaffen. Es gibt viele Möglichkeiten der Reduzierung der Steuerbelastung z.B. für haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerker und Arzt- oder Arzneikosten (ärztliche Verordnung wichtig).
 
Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2014 endet mit dem 31.05.2015. Wer seine Erklärung von einem Steuerberater erstellen lässt, hat bis zum 31.12.2015 Zeit.
 

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