Kein ermäßigter Steuersatz auf E-Books (EuGH)

Nach der Mehrwertsteuerrichtlinie können die Mitgliedstaaten der EU auf gedruckte Publikationen wie Bücher, Zeitungen und Zeitschriften einen ermäßigten Steuersatz anwenden. Für digitale Publikationen gilt hingegen der normale Steuersatz, mit Ausnahme digitaler Bücher, die auf einem physischen Träger wie einer CD-ROM geliefert werden.
Das polnische Verfassungsgericht wollte jedoch vom EuGH wissen, ob diese unterschiedliche Besteuerung mit dem Gleichheitsgrundsatz zu vereinbaren sei und ob das Europäische Parlament am Gesetzgebungsverfahren auch ausreichend beteiligt wurde.
Nach Auffassung des EuGH steht es dem Gleichheitsgrundsatz nicht entgegen, dass digitale Bücher, Zeitungen und Zeitschriften vom ermäßigten Steuersatz ausgeschlossen sind (Urteil vom 07.03.2017, C-390/15), da die Ungleichbehandlung Konsequenz der für den elektronischen Handel geltenden Mehrwertsteuer-Sonderregelung ist.

Zurück