Keine Klageerhebung per Email

Eine Klage kann nicht wirksam mit einfacher Email erhoben werden. Das gilt auch dann, wenn der Email eine unterschriebene Klageschrift als Anhang beigefügt ist. Für elektronische Dokumente ist die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur gesetzlich vorgeschrieben (FG Köln vom 25.01.2018 - 10 K 2732/17; NZB anh.: BFH-Az.: VI B 14/18).

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