Neuregelungen ab 2016!

Steuerliche Änderungen, mehr Wohngeld, mehr Hartz IV, unveränderter Rentenbeitrag u.v.m.

Die Bundesregierung hat ab 2016 unter anderem steuerliche Entlastungen von jährlich 1,5 Milliarden € beschlossen. Hinzu kommen Verbesserungen für Familien: 

  • Anhebung des Grundfreibetrags von 8.472 € auf 8.652 €.
  • Anhebung des Kinderfreibetrags auf 2.304 € für einen Elternteil bzw. 4.608 € für ein Elternpaar.
  • Anhebung des Kindergelds um weitere 2 € ab 2016.
  • Anhebung des Kinderzuschlags um einen Betrag von 20 € auf 160 € ab dem 01. Juli 2016.
  • Anhebung des Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 1.908 € bereits ab 2015 sowie eine Steigerung um jeweils 240 € für das zweite und jedes weitere Kind.

Wer Kindergeld erhalten möchte, muss seiner Familienkasse seine Steuer-Identifikationsnummer und die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes angeben.

Zum Abbau der Bürokratie werden ab dem 1. Januar 2016 die Grenzbeträge für Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten im Handelsgesetzbuch und in der Abgabenordnung angehoben. Dadurch wird eine größere Zahl von kleinen Unternehmen als bisher von der Buchführungspflicht befreit und damit von unnötiger Bürokratie entlastet. Die Schwellenwerte betragen nunmehr für Umsätze pro Geschäfts-/Wirtschaftsjahr 600.000 € (bislang 500.000 €) und für Gewinne aus Gewerbebetrieb/Land- und Forstwirtschaft pro Wirtschaftsjahr 60.000 € (statt bisher 50.000 €).

In einigen Branchen treten ab dem 1.1.2016 höhere Mindestlöhne in Kraft wie zum Beispiel in der Abfallwirtschaft, bei Dachdeckern und Beschäftigten in der Aus- und Weiterbildung.

Der Regelsatz für Hartz IV beziehende Alleinstehende steigt von 399 auf 404 € monatlich. Die Grundsicherung für Kinder wird um 3 €, die für Jugendliche um 4 € monatlich angehoben.

Wohngeldempfänger erhalten ohne Antrag ein höheres Wohngeld. Nach Mitteilung der Bundesregierung erhalten rund 870.000 Haushalte künftig Wohngeld, worunter rund 320.000 Haushalte erstmals oder wieder einen Wohngeldanspruch haben.

Die Sonderregelung zur verkürzten Anwartschaft auf das Arbeitslosengeld für Kurzzeitbeschäftigte ist bis zum 31.12.2016 verlängert worden. Danach haben Kurzzeitbeschäftigte bereits Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie sechs Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Für ab Januar 2016 neu zu besetzende Stellen ist eine Frauenquote von 30 % einzuhalten. Dies gilt für alle Aufsichtsratsposten von börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen sowie entsprechend für den Öffentlichen Dienst und für Gremien, für deren Besetzung der Bund mitbestimmen kann.

Der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt aufgrund der guten Finanzlage der Rentenkassen weiterhin unverändertbei 18,7 %.

Der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab 1.1.2016 84,15 € monatlich.

Durch den ab 2012 schrittweisen Anstieg der Altersgrenze für den Eintritt in die Rentenphase bedeutet dies: Wer 1951 geboren ist und 2016 in den Ruhestand geht, muss fünf Monate über seinen 65. Geburtstag hinaus arbeiten, um eine Rente ohne Abschlag zu erhalten.

Ab 1.1.2016 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung West von 6.050 € in 2015 auf 6.200 € im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost steigt von 5.200 auf 5.400 €. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich 2016 auf 56.250 € jährlich (2015: 54.900 €).

Die Künstlersozialabgabe bleibt 2016 mit 5,2 % stabil. Sie gilt für alle Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten.

Mit Beginn des Schuljahres 2016 und des Wintersemesters 2016/2017 steigen die BAföG-Sätze um 7 %. Studenten mit einer eigenen Wohnung können dann bis zu 735 € monatlich erhalten. Auch die Freibeträge für das Elterneinkommen steigen.

Überweisungen können auch Privatleute ab Februar 2016 nur noch mit der internationalen Bankkontonummer (IBAN )vornehmen.

Seit 9. Dezember 2015 gelten in der EU neue Gebührenobergrenzen für Kartenzahlungen. Die Grenze beträgt 0,2 % des Zahlungsbetrags bei so genannten Debit-Karten wie etwa die EC-Karte und höchstens 0,3 % bei Kreditkarten.

Ab 1. Januar 2016 müssen Heizungsanlagen, die älter als 15 Jahre sind, ein "Energielabel" tragen. Die Kennzeichnung informiert über den individuellen Effizienzstatus des Heizkessels. Zum Anbringen des Etiketts berechtigt sind Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und bestimmte Energieberater. Sie sollen Verbraucher auf weiterführende Energieberatung oder auch Förderangebote hinweisen.

Für neue Gebäude gelten ab 1.1.2016 höhere energetische Anforderungen: Wohn- und Nichtwohngebäude müssen künftig einen Jahres-Primärenergiebedarf nachweisen, der ein Viertel niedriger liegt als bisher. Darüber hinaus muss der Wärmeschutz der Gebäudehülle um 20 % verbessert werden. Grundlage ist die seit Mai 2014 geltende Energiesparverordnung.

Die KfW-Förderbank erweitert zum 1. Januar ihr Programm "Energieeffizient sanieren" um sogenannte Kombinationslösungen. Das Förderprogramm dient der Finanzierung von Energiesparmaßnahmen bei bestehenden Wohngebäuden. Wer eine Heizung austauschen oder eine Lüftungsanlage einbauen möchte, kann einen Investitionszuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten bzw. zinsverbilligte Kredite und Tilgungszuschüsse in Höhe von 12,5 % erhalten. Voraussetzung ist die Kombination mit einer Gebäudesanierung.

Wer zeitnah einen Termin beim Facharzt braucht, kann sich ab Ende Januar 2016 an die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung wenden. Können die Servicestellen Patienten nicht an eine geeignete Praxis vermitteln, gibt es einen Behandlungstermin in einer Krankenhausambulanz. Ziel ist es, dass jeder innerhalb von vier Wochen die notwendige medizinische Versorgung erhält. Ist eine Operation geplant, können sich Versicherte in vielen Fällen ein weiteres Mal beraten lassen. Die Kosten erstatten die Krankenkassen.

Patienten, die mindestens drei verordnete Medikamente nehmen, haben ab Oktober 2016 nach dem E-Health-Gesetz Anspruch auf einen Medikationsplan, vorerst in Papierform. Mittelfristig wird der Medikationsplan über die elektronische Gesundheitskarte abrufbar sein, so wie auch Notfalldaten.

Die Palliativversorgung gehört künftig zur Regelversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wird ausgebaut und verbessert vergütet. Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch darauf, dass ihre Krankenkasse sie über Palliativ-und Hospizleistungen berät.

Alle Pflegebedürftige erhalten erstmals gleichberechtigt Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob jemand an einer körperlichen oder geistigen Erkrankung leidet. 2016 dient der Vorbereitung des neuen Begutachtungsverfahrens in der Praxis und der Umstellung auf die neuen fünf Pflegegrade. Pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf Pflegeberatung.

Die "Unabhängige Patientenberatung Deutschland" gibt Auskunft zu Gesundheitsfragen. Ab 2016 können sich Patientinnen und Patienten dort einfacher und schneller beraten lassen.

 

 

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