Schwelle für Sofortabschreibung von GWG wird angehoben

Nach vielen Jahren ohne Änderung hat die Koalition nunmehr am 06.03.2017 die Anhebung der Schwellenwerte zur Sofortabschreibung von GWG beschlossen. Der Wert von bislang maximal 410 € soll mit Wirkung ab dem 01.01.2018 auf 800 € angehoben werden.

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