Zahnaufhellung (Bleaching) umsatzsteuerfrei

Maßnahmen zur Beseitigung von Gesundheitsstörungen umsatzsteuerfrei

Die Pressestelle des Finanzgerichts Schleswig-Holstein veröffentlichte heute das nicht rechtskräftige Urteil vom 09.10.2014 (4 K 179/10), in der es entschied, dass eine von einem Zahnarzt durchgeführte Zahnaufhellung - sogen. Bleaching - umsatzsteuerfrei ist, soweit sie dazu dient, einen aufgrund einer Vorerkrankung  und -behandlung nachgedunkelten Zahn aufzuhellen.
Das Bleaching ist gem. § 4 Nr. 14 UStG steuerlich begünstigt, wenn es auf die Beseitigung der (optischen) Folge einer Krankheit oder Gesundheitsstörung und aufgrund dieser Krankheit oder Gesundheitsstörung medizinisch indizierten Heilungsmaßnahme gerichtet ist, wenn sie also ein Teil einer Gesamtbehandlung der Gesundheitsstörung darstellt, deren Ziel, soweit möglich, die Wiederherstellung des status quo ante des behandelnden Körperteils ist.
Die Revision ist zugelassen und das Verfahren beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen V R 60/14 anhängig.

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