Reich(t' s) im Alter???

Heute 50-jährige können mit einem Lebensalter von über 90 rechnen. Entsprechend lange muss das Geld reichen. Ferner verschlingt die stufenweise Erhöhung der Rentenbesteuerung von 50 % auf 100 % im Jahr 2040 ebenfalls einen großen Teil der Liquidität. Neben dem Kaufkraftschwund durch fortschreitende Inflation.
 
Als eine der noch wenigen zertifizierten Seniorenberaterinnen (IFU/ISM gGmbh) unterstützt Frau Dipl.-Finanzwirtin Hermanns Sie zu allen Fragen rund um diese Thematik!
 
Hinzu kommen die Fragen: WIE werde ich überhaupt älter? Bleibe ich fit und gesund oder benötige ich Pflege? Wie kann ich diese kostspieligen Pflegeleistungen finanzieren? Wer entscheidet, falls ich dement werde? 
Was passiert mit meinem Unternehmen, wenn ich plötzlich erkranke und keine Entscheidungen mehr treffen kann? Wie kann ich verhindern, dass mein Unternehmen ohne mich handlungsunfähig wird oder jemand Entscheidungen trifft, der dazu nicht geeingnet ist?

Auf der Suche nach Antworten auf diese Fragen und auf die Frage: "Wann kann ich eigentlich aufhören zu arbeiten?" analysieren und strukturieren wir Ihre persönliche Lebenssituation und schaffen Ihnen Transparenz mit einer maßgeschneiderten Ruhestandsplanung.

Als zertifizierte Seniorenberaterin (IFU/ISM gGmbH) stehen wir Ihnen als Spezialisten für die folgenden Themen zur Verfügung:

Steuerliche Besonderheiten und Vertragsgestaltungen für die Betreuung von Senioren

  • Die Besteuerung von Renten und Pensionen - Muss überhaupt eine Steuererklärung abgegeben werden?
  • Pflegestufen - insbesondere Pflegeaufwendungen und deren einkommensteuerliche Behandlung
  • Kindes- und Verwandtenunterhalt – Vorbehaltszuwendungen unter Angehörigen, Rückforderung von Zuwendungen (mit sozialrechtlichen Auswirkungen) – „Pflegefall und Immobilie“
  • Vertragsgestaltungen für typische Vereinbarungen im Alter: Hausverwaltung, letztwillige Verfügungen etc.
  • Optimaler Umgang mit den Rentenversicherungsträgern

Vorweggenommene Erbfolge und optimale Testamentsgestaltung

  • Teilentgeltliche Übertragungen, Übertragungen unter Nießbrauchsvorbehalt und gegen Rentenverpflichtung als klassische Modelle der vorweggenommenen Erbfolge
  • Notwendigkeit und Realisierung der gegenseitigen Absicherung von Ehegatten / Lebenspartnern durch vorweggenommene Erbfolge und Testamentsgestaltung
  • Seniorenspezifische erbschaftsteuerliche Aspekte (Güterstandsfragen, Steuerbefreiung des Familienheims und weitere Steuerbefreiungen, Pflegepersonen)

Spezialprobleme rund um Pflege und Vorsorge

  • Welche Leistungen gewährt die Pflegeversicherung  (z.B. bei Anpassung der Häuslichkeit auf seniorengerechten Wohnraum? bei Unterstützung der ambulanten Pflege durch teilstationäre Angebote? bei Unterstützung durch Anbindung an Hilferufsysteme? usw.)
  • Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und dessen Auswirkungen auf die Beratung von Senioren
  • Welche rechtlichen Dokumente zur Vorsorge können hilfreich sein (z.B. Vorsorgevollmachten)?

Sprechen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gerne weiter!