Betriebliche Altersversorgung - BAV

Sie sind Unternehmer und auch Sie wollen, dass Ihre wertvolle Belegschaft mit Ihnen zusammen auch so alt wird? Dann schaffen Sie wertvolle Anreize für Ihre Mitarbeiter und lesen weiter:

Der recht trockene und abstrakte Begriff „Altersversorgung“ steht grundsätzlich für ein Rücklagenkonto, dass der Sicherung des Lebensstandards nach Eintritt der Regelaltersgrenze dienen soll.

Dass die gesetzliche Pflichtversicherung wegen der bekannten demoskopischen Daten schon heute - und erst recht zukünftig - nicht ausreicht, den Lebensstandard zu sichern, wissen wir alle längst und hören es, gewollt oder nicht, jeden Tag auf´ s Neue.

Die Anlagemöglichkeiten für abhängig Beschäftigte sind schier unbegrenzt. Aber allen ist systemimmanent: Aus dem bestehenden, laufenden Arbeitseinkommen ist die Rücklage für die Zeit „später“, also nach Eintritt der Regelaltersgrenze, zu bilden.

Dabei gibt es drei „Schichten“:

Schicht 1 – Basisversorgung:

  • gesetzliche Rentenversicherung
  • Beamtenversorgung
  • Berufsständische Versorgung
  • private Basis-Rente/Rürup-Rente

Schicht 2 – Kapitalgedeckte Zusatzversorgung:

  • betriebliche Altersversorgung
  • geförderte Privatvorsorge (Riester-Rente)
Schicht 3 – Private Altersvorsorge:
  • private Renten- oder Kapitallebensversicherung
  • Kapitalanlageprodukte

Betriebliche Altersversorgung (kurz: BAV) liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt.Eine betriebliche Altersversorgung kann

  • als Direktversicherung,
  • über eine Pensionskasse,
  • über einen Pensionsfonds,
  • als Direktzusage/Pensionszusage oder
  • über eine Unterstützungskasse

durchgeführt und aufgebaut werden. Den Durchführungsweg wählt grundsätzlich der Arbeitgeber aus.

Aber Vorsicht: Tarifverträge können die Auswahl des Durchführungsweges und des Versorgungsträgers einschränken, wenn die Regelungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen bindend sind.

Leider noch recht unbekannt ist die Möglichkeit der Einführung sogen. „(Zeit-) Wertkonten“, von der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen profitieren. Werfen Sie doch dazu einen Blick in diesen Unterpunkt. Wir versprechen Ihnen, es lohnt sich sicher!

Und so wird gespart: Meist wird ein Teil des Jahresgehaltes - etwa vom Monatslohn oder auch Urlaubs-, Weihnachtsgeld oder Sonderzahlungen - in die betriebliche Versorgung "umgewandelt" (Fachausdruck: "Entgeltumwandlung"). Weil der Arbeitgeber das Geld in der Regel direkt aus dem Bruttogehalt überweist, hat das steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile. Ein weiteres unschlagbares Plus: Alle Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung, die durch Entgeltumwandlung finanziert werden, sind sofort unverfallbar. Dem Arbeitnehmer wird seine Rente also garantiert ausgezahlt - auch bei einem Arbeitgeberwechsel. Wie alle anderen Rentenbezüge wird aber auch die betriebliche Altersversorgung ab Rentenbeginn besteuert.

Dazu gibt es noch enorm viel interessante Informationen für Sie. Fragen Sie uns!