Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer

Insbesondere für Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbHs ist eine Pensionszusage existentiell wichtig, da sie häufig nicht sozialversicherungspflichtig sind und regelmäßig keine andere Altersvorsorge haben.

Schätzungen gehen davon aus, dass zwischen 500.000 und 1 Mio. GmbH-Geschäftsführer ihre Altersvorsorge über eine Pensionszusage ihrer GmbH eingerichtet haben.

Üblicher Weise werden diese Zusagen über eine Rückdeckungsversicherung abgedeckt, die im Leistungsfall die erforderlichen liquiden Mittel zur Verfügung stellen soll.

Der Abschluss derartiger Verträge erstreckt sich jedoch regelmäßig über mehrere Jahrzehnte, so dass diese Schuldverhältnisse diversen Veränderungen unterworfen sind und sie deshalb einer regemäßigen Pflege und Überwachung durch Fachleute unterliegen sollten.

Die Praxis zeigt jedoch:

Nachdem die Pensionszusagen eingerichtet sind, werden sie meist nur noch stiefmütterlich behandelt.

Böse Überraschungen gibt es dann häufig im Rahmen von Betriebsprüfungen, denn Fachkreise gehen davon aus, dass in mindestens 75 % aller Fälle bei den bestehenden Pensionszusagen rechtliche Mängel vorliegen.

Sehr häufig reicht das angesparte Kapital auch nicht für die lebenslange Pension, sondern nur für einen viel zu kurzen Zeitraum weniger Jahre.

Weitere Problemkreise entstehen beispielsweise bei der Übertragung auf einen anderen Rechtsträger oder bei Scheidungen.

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