(Zeit-)Wertkonten

(Zeit-)Wertkonten? Was ist denn das?
Viele stellen sich diese Frage beim ersten Kontakt mit diesem Begriff. Und obwohl dieses Thema seit Einführung des „Flexi-Gesetzes“ vor gut 15 Jahren Arbeitnehmern und Arbeitgebern eine hervorragende Gestaltungsoption an die Hand gegeben hat, nutzen derzeit erst rund 2 % der Unternehmen in Deutschland Zeitwertkonten. Kleinen und mittelständischen Unternehmen ist dieses wunderbare Gestaltungsinstrument leider zumeist gänzlich unbekannt.
Dabei gibt es so viele Argumente, die für die Einführung von Wertkonten sprechen:
  • Ständig steigende Steuer- und Sozialabgaben machen die Auszahlung von Überstunden unattraktiv
  • Das umlagefinanzierte Rentensystem ist durch den enormen Geburtenrückgang nicht mehr gesichert
  • Geänderte Familienmodelle erfordern flexible Arbeitszeiten während der Beschäftigungsphase
  • Pflegeleistungen naher Angehöriger müssen durch berufstätige Familienmitglieder aufgefangen werden
  • Zu erwartende spätere gesetzliche Renteneintritte sollen vermieden werden können
  • Den Einstieg in die Ruhestandsphase wollen viele sukzessiv bzw. flexibel gestalten können
  • Arbeitgeber wollen wertvolle Fachkräfte möglichst lange an den Betrieb anbinden
  • Fluktuation im Mitarbeiterstand soll verhindert oder zumindest minimiert werden.
Doch wann bietet der Gesetzgeber schon einmal Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen und das auch noch ohne zusätzliche Kosten ein legales und erstaunlich vielfältiges Gestaltungsinstrument zur absolut individuellen Flexibilisierung der Arbeitszeit mit der gleichzeitigen Möglichkeit der Steuerersparnis?
Kaum zu glauben? Aber wirklich wahr!
Grundgedanke von in Geld geführten (Zeit-)Wertkonten ist aus Arbeitnehmersicht ein steuer- und sozialbgabenfreies Ansparen von Entgeltbestandteilen mit dem Ziel der Freistellung von der Arbeitsleistung vor dem Eintritt in den Ruhestand bzw. während des Erwerbslebens zur Inanspruchnahme von Freistellungsphasen.
Aus Arbeitgebersicht liegen die Vorteile insbesondere in der steuerlichen und bilanziellen Behandlung, da für die durch den Arbeitnehmer angesparten Entgeltansprüche nebst vereinbarter Zinsen und darauf entfallende Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zunächst keine Liquidität aus dem Betrieb abfließt. Aber wegen der jederzeitigen Auszahlbarkeit und der damit bestehenden Verbindlichkeit muss der Unternehmer eine entsprechende Rückstellung für Erfüllungsrückstand bilden.
An dieser Stelle bleibt festzuhalten, dass es kaum eine zweite Thematik im Steuer- und Bilanzsteuerrecht gibt, die eine vergleichbare Gestaltungsvielfalt offenbart und beiden betroffenen Parteien gleichermaßen zugute kommt und darüber hinaus den gesellschaftlichen Entwicklungen der gesamten Bevölkerung entgegen kommt.
Jedes Unternehmen, auf dessen Mitarbeiterkonten regelmäßig mehr als 160 Stunden (entspricht einem Freistellungsmonat) liegen, sollten daher über die Einrichtung von
Zeitwertkonten nachdenken.
Jeder sollte sie nutzen. Wir zeigen Ihnen gerne welche Vorteile sich für Sie dabei ergeben können.
 
Einen Ausschnitt meines Vortrags anlässlich des Zeitwertkontenkongresses in Frankfurt am 06.11.2014 finden Sie hier:

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