Lassen Sie sich vom Fiskus nicht Schach matt setzen!

Auch in der Finanzverwaltung sitzen nur Menschen. Und Menschen machen eben auch schon mal Fehler und nicht immer sind die Steuerbescheide korrekt. Allein 2011 wurden 3,6 Mio. Einsprüche eingelegt!

Auch fehlerhafte Steuerbescheide erwachsen in Bestandskraft, wenn sie nicht rechtzeitig angefochten werden. Wir helfen Ihnen dabei und prüfen Ihre Steuerbescheide, auch wenn die zugrunde liegende Erklärung nicht von uns erstellt wurde.

In den Jahren 1997 - 2010 betrugen die jährlichen Neuzugänge der anhängigen Verfahren vor den Finanzgerichten zwischen 45.000 und 75.000. In seiner Presseerklärung vom 06.02.2012 kritisierte der Bundesrechnungshof jährlich allein 10 Änderungen des Einkommensteuerrechts. Daneben ergehen jährlich zahlreiche Verwaltungsanweisungen.

Um alle Möglichkeiten legal ausnutzen zu können, benötigen Sie sichere Lotsen im Steuerdschungel.

Als Steuerberater ist es uns erlaubt, Sie in allen finanzgerichtlichen Verfahren zu vertreten. Diese Vertretung umfasst die Vertretung vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof (BFH).

Mein zusätzliches Studium an der juristischen Fakultät Bonn kommt unseren Mandanten in diesem Punkt besonders zu Gute. Wir können mittlerweile auf eine Fülle von positiven Entscheidungen zugunsten unserer Mandanten zurückgreifen.